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LG Dortmund, 24.08.2010 - 11 O 75/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
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- BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
Behandlung einer aufschiebenden bedingten Verfügung in der Insolvenz
Auszug aus LG Dortmund, 24.08.2010 - 11 O 75/10
Nach heute herrschender Rechtsauffassung führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nämlich nicht zu einer materiell-rechtlichen Umgestaltung gegenseitiger Verträge; vielmehr verlieren die noch offenen Erfüllungsansprüche für die Dauer des Insolvenzverfahrens ihre Durchsetzbarkeit, soweit sie nicht die anteilige Gegenleistung für bereits vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistungen darstellen (vgl. BGH NJW 2002, 2783 ; 2003, 2744; 2005, 2231; 2006, 915; 2007, 1594) . - BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99
Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …
Auszug aus LG Dortmund, 24.08.2010 - 11 O 75/10
Nach heute herrschender Rechtsauffassung führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nämlich nicht zu einer materiell-rechtlichen Umgestaltung gegenseitiger Verträge; vielmehr verlieren die noch offenen Erfüllungsansprüche für die Dauer des Insolvenzverfahrens ihre Durchsetzbarkeit, soweit sie nicht die anteilige Gegenleistung für bereits vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistungen darstellen (vgl. BGH NJW 2002, 2783 ; 2003, 2744; 2005, 2231; 2006, 915; 2007, 1594) . - BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04
Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des …
Auszug aus LG Dortmund, 24.08.2010 - 11 O 75/10
Nach heute herrschender Rechtsauffassung führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nämlich nicht zu einer materiell-rechtlichen Umgestaltung gegenseitiger Verträge; vielmehr verlieren die noch offenen Erfüllungsansprüche für die Dauer des Insolvenzverfahrens ihre Durchsetzbarkeit, soweit sie nicht die anteilige Gegenleistung für bereits vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistungen darstellen (vgl. BGH NJW 2002, 2783 ; 2003, 2744; 2005, 2231; 2006, 915; 2007, 1594) . - BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05
Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietsache; Rechtsnatur des …
Auszug aus LG Dortmund, 24.08.2010 - 11 O 75/10
Nach heute herrschender Rechtsauffassung führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nämlich nicht zu einer materiell-rechtlichen Umgestaltung gegenseitiger Verträge; vielmehr verlieren die noch offenen Erfüllungsansprüche für die Dauer des Insolvenzverfahrens ihre Durchsetzbarkeit, soweit sie nicht die anteilige Gegenleistung für bereits vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistungen darstellen (vgl. BGH NJW 2002, 2783 ; 2003, 2744; 2005, 2231; 2006, 915; 2007, 1594) . - BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02
Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren
Auszug aus LG Dortmund, 24.08.2010 - 11 O 75/10
Nach heute herrschender Rechtsauffassung führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nämlich nicht zu einer materiell-rechtlichen Umgestaltung gegenseitiger Verträge; vielmehr verlieren die noch offenen Erfüllungsansprüche für die Dauer des Insolvenzverfahrens ihre Durchsetzbarkeit, soweit sie nicht die anteilige Gegenleistung für bereits vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistungen darstellen (vgl. BGH NJW 2002, 2783 ; 2003, 2744; 2005, 2231; 2006, 915; 2007, 1594) .